Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 9 UF 199/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerb von angleichungsdynamischen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Bezug einer Vollrente wegen Alters; Tatsächlicher Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit während der Ehezeit; Unterschiedliche Dynamik der Entgeltpunkte/Ost ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b; ; VAÜG § 3 Abs. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1587 ff.
Zur Höhe des Versorgungsausgleichs nach §§ 1587 ff. BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 24.08.2006 - 34 F 141/05
- OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 9 UF 199/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 9 UF 217/01
Einbeziehung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in den Versorgungsausgleich; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 9 UF 199/06
Der ehezeitbezogene Betrag aus dieser tatsächlich bezogenen Rente ist dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legen, da die insgesamt (d. h. nicht nur die ehezeitlich) erworbenen Entgeltpunkte aus der gezahlten Rente höher sind als die insgesamt aus der fiktiven Vollrente wegen Alters erworbenen Entgeltpunkte (allgemein dazu Brandenburgisches OLG, FPR 2002, 311):.Üblicherweise sind in derartigen Fällen die Entgeltpunkte/Ost mit dem Angleichungsfaktor (vgl. auch § 3 Abs. 2 Nr. 1 a VAÜG) zu multiplizieren (vgl. auch dazu Brandenburgisches OLG, FPR 2002, 311).
Dies würde selbst dann gelten, wenn die Anzahl der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte aus der gezahlten Rente geringer wäre als die Anzahl der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte der fiktiven Vollrente wegen Alters (Brandenburgisches OLG, FPR 2002, 311).
- OLG Brandenburg, 09.12.2004 - 9 UF 209/04
Versorgungsausgleich: Behandlung unterschiedlicher Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 9 UF 199/06
Liegt die Ehezeit nach dem 30. Juni 2003, ist kein Angleichungsfaktor zu verwenden, da mangels erfolgter Rentenanpassungen der Angleichungsfaktor derzeit 1 beträgt (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 1488, 1489; Bergner, ZfE 2005, 309, 314; Götsche, ZfE 2006, 422, 426 sowie FamRZ 2006, 513, 515).